Diese Absicherung bietet Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen. Ihnen werden 50% der Kosten erstattet plus die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
In den ersten beiden Kalenderjahren ist der maximale Rechnungsbetrag, den Sie bei der SDK geltend machen können, auf 3.000,- Euro begrenzt. In den ersten vier Kalenderjahren können maximal. 6.000,- Euro einreichen. Danach entfällt diese Staffelung.
Mitgliederfreundliche Regelung bei uns: Bei einem unterjährigen Vertragsbeginn erreicht Ihr Vertrag bereits zum nächsten 01. Januar das zweite Kalenderjahr.
Zahnersatz sind z.B. Kronen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Prothesen und Implantate. Knochenaufbau wird in Zusammenhang mit diesen auch erstattet.
Diese Bausteine bieten einen deutlich umfangreicheren Leistungsumfang als der „Classic"-Tarif. In dieser Variante werden Ihnen, je nach Ihrer Tarifwahl, 70%, 90% oder sogar 100% der Gesamtkosten – zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse – erstattet.
Hier gibt es die besondere Regelung aus dem „Classic"-Tarif zur Mitversicherung von Zahnlücken jedoch nicht.
Auch hier gibt es in den ersten vier Jahren Leistungsstaffelungen, die Sie bitte der folgenden Tabelle entnehmen.
Beide Tarifvarianten erstatten Ihnen hochwertige Zahnmaßnahmen, die deutlich über den Rahmen Ihrer GKV hinausgehen. Sie können bei uns bis zum 3,5-fachen Satz der GoÄ Erstattungen einfordern.