Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erhalte?
Sie reichen diesen bei Ihrer Krankenkasse ein. Dort wird dieser geprüft und Sie erhalten eine Auskunft darüber, wie hoch der Krankenkassenzuschuss ist.
Muss ich der SDK diesen Voranschlag ebenfalls einreichen?
Die Versicherungsbedingungen Ihrer Ergänzungsversicherung sehen vor, dass Sie ausschließlich bei einer Implantats-Versorgung einen Heil- und Kostenplan einreichen müssen (gilt nur für den „Classic"-Tarif).
Bei jeder anderen Zahnersatzmaßnahme ist dies nicht erforderlich. Wenn Sie jedoch vorab wissen möchten, wie hoch unser Anteil genau ist, oder Sie prüfen möchten, ob Ihr Zahnarzt eine korrekte Rechnung erstellt hat, können Sie uns gern Ihren Kostenvoranschlag zur Prüfung zusenden.
Gibt es einen Grund, der SDK auch ohne eine anstehende Implantatsmaßnahme einen Heil- und Kostenplan einzureichen?
Es ist ratsam, Ihre Rechnung vor Behandlungsbeginn von der SDK prüfen zu lassen. So kann von vorn herein ausgeschlossen werden, dass es später zu Unstimmigkeiten mit der Abrechnung des Zahnarztes kommt. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn Ihre Zahnarztrechnung Abrechnungsfehler enthält, die ein Laie nicht erkennen kann.
Nach einer Prüfung durch die SDK wissen Sie, welche Summe Sie konkret von uns bekommen, bzw. wir teilen Ihnen mit, wie eine solche Maßnahme korrekt abzurechnen ist. Sie können dies dann mit Ihrem Zahnarzt in Ruhe vorab besprechen.
Zum einfachen Einreichen von Belegen –
Laden Sie sich die SDK App auf Ihr Smartphone:
Download für Android
Für das alternative Einreichen per Post:
Leistungsabteilung
Postfach 1923
70709 Fellbach
Für Rückfragen erreichen Sie den Leistungsservice unter 0711-7372 7122