Beste ärztliche Behandlung und eine optimale Versorgung im Krankheitsfall wünscht sich jeder. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sichern dabei die Grundversorgung. Für einen Krankenhausaufenthalt heißt die Grundversorgung jedoch:
- Einschränkungen bei der Krankenhauswahl
- Keine freie Arztwahl
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
Sie wollen bestimmen, wo und von wem Sie behandelt werden? Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, damit Sie zukünftig die Entscheidungen selbst treffen können.
100 % der Kosten für gesondert berechnete Unterkunft werden erstattet
Bei Einsatz der SDK-Versichertenkarte werden diese direkt mit der SDK abgerechnet
100 % der Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen werden erstattet
Keine Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Wählen Sie die Ihnen empfohlene oder von Ihnen bevorzugte Fachklinik
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Krankenhausaufenthalt 17 Tage (Fallpauschale A/B) | 12.915,67 EUR |
| Zuschlag Einbett-Zimmer für 17 Tage | 1.530,00 EUR |
| Arztkosten für privatärztliche Behandlung | 7.524,21 EUR |
| Gesamtkosten | 21.969,88 EUR |
| Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse | 12.915,67 EUR |
| Eigenbeteiligung ohne Zusatzversicherung | 9.054,21 EUR |
| Leistung aus der SDK-Zusatzversicherung (Tarif SG1F) | 9.054,21 EUR |
*Stand: 05/20. Ausführliche Leistungsbeschreibungen finden Sie in Ihren Antragsunterlagen bzw. Tarifbeschreibungen.
Was ist, wenn ich ein Zimmer mit mehr als 2 Betten oder den diensthabenden Arzt wähle?
Neben der Kostenerstattung wird dann ein Krankenhaustagegeld pro Aufenthaltstag folgendermaßen ausgezahlt:
- Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer 30 EUR
- Verzicht auf privatärztliche Behandlung 18 EUR
Zahlt die Versicherung auch für bereits laufende Behandlungen?
Vor Versicherungsbeginn geplante oder bereits begonnene Krankenhausaufenthalte sind nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Bin ich weiterhin versichert, wenn ich z. B. Altersrente beziehe oder in Elternzeit gehe?
Auch in diesen Zeiten können Sie weiterhin von den Vorteilen des Vertrages profitieren. Sofern Ihr Arbeitgeber die Beitragszahlung für Sie übernommen hat, sind die Beiträge ab diesem Zeitpunkt von Ihnen selbst zu entrichten.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?
Der Arbeitgeberwechsel sollte unverzüglich (innerhalb von zwei Monaten) bei der SDK gemeldet werden. Damit Ihnen keine Versorgungslücke entsteht, erhalten Sie nach Abmeldung einen Weiterführungsvorschlag nach Normaltarif.
Wie müssen die Krankenhausleistungen berechnet sein?
Sind die Krankenhausleistungen nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) berechnet, gelten auf der Vorderseite genannten Erstattungen.
Falls diese nicht nach BPflV oder KHEntgG berechnet sind, erstatten wir nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 100 % des verbleibenden Rechnungsbetrages.
Erbringt die GKV keine Leistung erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 48 EUR je Aufenthaltstag.
Bei Privatkliniken empfehlen wir vor Behandlungsbeginn die Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der SDK anzufragen.
Welcher Patiententyp bin ich?
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, finden Sie hier zwei typische Patiententypen. Vielleicht erkennen Sie sich in einem davon wieder.
Wenn Sie sich eher in Typ B wiederfinden …
… dann ist die stationäre Zusatzversicherung „Klinik‑Privat" genau das Richtige für Sie.
Mit der Ergänzungsversicherung aus unserem Gruppenvertrag können Sie Ihren Krankenhausaufenthalt deutlich angenehmer gestalten:
- Freie Krankenhauswahl
- Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer der Privatstation
- Freie Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes
So haben Sie die Sicherheit, im Fall einer Erkrankung die bestmögliche medizinische Betreuung zu erhalten.
Monatsbeiträge (SG1F)
| Eintrittsalter | Einbettzimmer | Zweibettzimmer |
|---|---|---|
| 0–20 Jahre | 8,52 € | 5,43 € |
| 21–65 Jahre | 27,02 € | 20,75 € |
| 66+ Jahre | 67,42 € | 55,06 € |
Monatsbeiträge in Euro inkl. gesetzlicher Versicherungsteuer.