Ihre Leistungen (Tarif SG1F)

Beste ärztliche Behandlung und eine optimale Versorgung im Krankheitsfall wünscht sich jeder. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sichern dabei die Grundversorgung. Für einen Krankenhausaufenthalt heißt die Grundversorgung jedoch:

  • Einschränkungen bei der Krankenhauswahl
  • Keine freie Arztwahl
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer

Sie wollen bestimmen, wo und von wem Sie behandelt werden? Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, damit Sie zukünftig die Entscheidungen selbst treffen können.

Ein- oder Zweibett-Zimmer

100 % der Kosten für gesondert berechnete Unterkunft werden erstattet

Bei Einsatz der SDK-Versichertenkarte werden diese direkt mit der SDK abgerechnet

Privatärztliche Behandlung

100 % der Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen werden erstattet

Keine Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Freie Krankenhauswahl

Wählen Sie die Ihnen empfohlene oder von Ihnen bevorzugte Fachklinik

Erstattungsbeispiel: Bypass Operation*
Kostenposition Betrag
Krankenhausaufenthalt 17 Tage (Fallpauschale A/B) 12.915,67 EUR
Zuschlag Einbett-Zimmer für 17 Tage 1.530,00 EUR
Arztkosten für privatärztliche Behandlung 7.524,21 EUR
Gesamtkosten 21.969,88 EUR
Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse 12.915,67 EUR
Eigenbeteiligung ohne Zusatzversicherung 9.054,21 EUR
Leistung aus der SDK-Zusatzversicherung (Tarif SG1F) 9.054,21 EUR

*Stand: 05/20. Ausführliche Leistungsbeschreibungen finden Sie in Ihren Antragsunterlagen bzw. Tarifbeschreibungen.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Was ist, wenn ich ein Zimmer mit mehr als 2 Betten oder den diensthabenden Arzt wähle?

Neben der Kostenerstattung wird dann ein Krankenhaustagegeld pro Aufenthaltstag folgendermaßen ausgezahlt:

  • Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer 30 EUR
  • Verzicht auf privatärztliche Behandlung 18 EUR

Zahlt die Versicherung auch für bereits laufende Behandlungen?

Vor Versicherungsbeginn geplante oder bereits begonnene Krankenhausaufenthalte sind nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Bin ich weiterhin versichert, wenn ich z. B. Altersrente beziehe oder in Elternzeit gehe?

Auch in diesen Zeiten können Sie weiterhin von den Vorteilen des Vertrages profitieren. Sofern Ihr Arbeitgeber die Beitragszahlung für Sie übernommen hat, sind die Beiträge ab diesem Zeitpunkt von Ihnen selbst zu entrichten.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?

Der Arbeitgeberwechsel sollte unverzüglich (innerhalb von zwei Monaten) bei der SDK gemeldet werden. Damit Ihnen keine Versorgungslücke entsteht, erhalten Sie nach Abmeldung einen Weiterführungsvorschlag nach Normaltarif.

Wie müssen die Krankenhausleistungen berechnet sein?

Sind die Krankenhausleistungen nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) berechnet, gelten auf der Vorderseite genannten Erstattungen.

Falls diese nicht nach BPflV oder KHEntgG berechnet sind, erstatten wir nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 100 % des verbleibenden Rechnungsbetrages.

Erbringt die GKV keine Leistung erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 48 EUR je Aufenthaltstag.

Bei Privatkliniken empfehlen wir vor Behandlungsbeginn die Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der SDK anzufragen.

Brauche ich eine stationäre Zusatzversicherung?

Welcher Patiententyp bin ich?
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, finden Sie hier zwei typische Patiententypen. Vielleicht erkennen Sie sich in einem davon wieder.

Typ A – „Ich komme mit dem Standard gut zurecht"
  • Sie fühlen sich nicht gestört, wenn Mitpatientinnen oder Mitpatienten Besuch erhalten
  • Es ist für Sie in Ordnung, wenn Ihnen ein Krankenhaus zugewiesen wird
  • Die Ausstattung des Krankenzimmers spielt für Sie keine große Rolle
  • Sie möchten nicht aktiv beeinflussen, wer Sie medizinisch behandelt
  • Sie können Wartezeiten für einen Behandlungstermin gut akzeptieren
Typ B – „Ich möchte Komfort, Ruhe und Wahlfreiheit"
  • Sie möchten sich nach einer Erkrankung oder Operation in Ruhe erholen
  • Sie wünschen sich eine private Atmosphäre für Gespräche mit Ihrem Besuch
  • Ihnen ist wichtig, das Krankenhaus frei wählen zu können – idealerweise eines, das auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist
  • Sie legen Wert auf eine gehobene Zimmerausstattung (z. B. eigenes Bad, ansprechender Raum, eigener Fernseher)
  • Sie möchten gutes Essen und einen höheren Komfortstandard
  • Sie bevorzugen eine Behandlung durch eine spezialisierte Fachärztin oder einen spezialisierten Facharzt
  • Sie schätzen es, zeitnah einen Termin zu erhalten

Wenn Sie sich eher in Typ B wiederfinden …

… dann ist die stationäre Zusatzversicherung „Klinik‑Privat" genau das Richtige für Sie.

Mit der Ergänzungsversicherung aus unserem Gruppenvertrag können Sie Ihren Krankenhausaufenthalt deutlich angenehmer gestalten:

  • Freie Krankenhauswahl
  • Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer der Privatstation
  • Freie Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes

So haben Sie die Sicherheit, im Fall einer Erkrankung die bestmögliche medizinische Betreuung zu erhalten.

Alternativ steht Ihnen der Tarif auch in einer Zweibettzimmer‑Variante zur Verfügung. Auch mit diesem Baustein genießen Sie den Privatpatientenstatus und können die Kosten für die Unterbringung auf der Privatstation über uns erstatten lassen. Selbstverständlich umfasst dieser Tarif ebenfalls die freie Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.

Monatsbeiträge (SG1F)

Eintrittsalter Einbettzimmer Zweibettzimmer
0–20 Jahre 8,52 € 5,43 €
21–65 Jahre 27,02 € 20,75 €
66+ Jahre 67,42 € 55,06 €

Monatsbeiträge in Euro inkl. gesetzlicher Versicherungsteuer.