Ihr Zahntarif
Classic.

Solider Schutz beim Zahnersatz – zu besonders günstigen Gruppenkonditionen.

Alles für Ihre Gesundheit.
Classic ZG5F

Informationen zum „Classic"-Tarif

Im Rahmen der mit der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. (SDK) geschlossenen Gruppenvereinbarung steht Ihnen der Zahntarif Classic (ZG5F) zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Der Tarif konzentriert sich auf das Wesentliche: zuverlässige Erstattung bei Zahnersatz.

Extra Feature

Innerhalb von 2 Monaten ab Beginn der Festanstellung: Beitritt ohne Gesundheitsprüfung möglich – selbst fehlende oder vorgeschädigte Zähne werden mitversichert.

Ihre Leistungen im Überblick

Sie erhalten 50 % Erstattung der Kosten für Zahnersatzmaßnahmen – für alle Versorgungsarten:

Auszug aus den Versicherungsbedingungen

Die SDK erstattet im Rahmen des Tarifs und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

50 % des gesamten Rechnungsbetrags für zahnärztliche Leistungen und zahntechnische Laborarbeiten.
Zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse jedoch maximal 90 % des Rechnungsbetrags.

Als Zahnersatz gelten u. a.:

Zahnprothesen
Kronen
Brücken
Stiftzähne
Implantate
Reparaturen & Wiederherstellungen
Hinweis zu Implantaten: Diese sind erstattungsfähig, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan eingereicht und schriftlich von der SDK bestätigt wurde.

Leistungsbegrenzungen & Wartezeiten

In den ersten zwei Kalenderjahren max. 3.000 €
In den ersten vier Kalenderjahren max. 6.000 €
Allgemeine Wartezeit 8 Monate

Danach entfällt die Begrenzung vollständig. Für unfallbedingte Aufwendungen gelten weder Wartezeiten noch Höchstgrenzen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer kann teilnehmen?
Alle Mitarbeitenden (ausgenommen geringfügig Beschäftigte) sowie deren Lebenspartner/innen und Kinder, sofern diese unterhaltsberechtigt sind, in häuslicher Gemeinschaft leben oder wirtschaftlich abhängig sind.
Muss ich Mitglied einer bestimmten Krankenkasse sein?
Nein. Der Abschluss ist für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Können meine Angehörigen teilnehmen, auch wenn ich selbst nicht möchte?
Nein. Der/die Mitarbeitende muss den Versicherungsschutz auch für sich selbst beantragen. Ausnahme: Mitarbeitende, die privat krankenversichert sind (PKV), dürfen ihre Angehörigen dennoch anmelden.
Was bedeutet „Beitritt ohne Gesundheitsprüfung"?
Innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Festanstellung kann der Classic-Tarif ohne Prüfung des Zahnstatus abgeschlossen werden.
Ihr Vorteil: Selbst fehlende oder vorgeschädigte Zähne werden mitversichert.
Wichtig: Nicht versicherbar sind Behandlungen, die bereits begonnen wurden oder konkret geplant/angeraten sind.
Was passiert bei Ausscheiden, Trennung oder Ruhestand?
Optionen: 1. Weiterführung zu SDK-Normalkonditionen. 2. Kündigung. 3. Ruhestand: Der Vertrag läuft automatisch weiter.
Meine Krankenkasse zahlt 60–75 %. Was bringen mir die 50 % der SDK?
Die Kasse zahlt nur für die einfache Regelversorgung. Bei hochwertigem Zahnersatz sinkt der GKV-Anteil real deutlich. Die SDK zahlt 50 % vom gesamten Rechnungsbetrag (bis max. 90 % Gesamterstattung).
Ihre Beiträge
im Überblick
bis 20 Jahre 21 – 65 Jahre ab 66 Jahre
Monatlicher Beitrag 0,37 14,12 25,68

* Beiträge inkl. Versicherungssteuer. Das Alter berechnet sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

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